05 Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz
Zielsetzung
Die Hotline schafft als Clearingstelle eine bessere Übersicht über die Zuständigkeiten und Gesetze im Bereich der Antidiskriminierung.
Zielgruppe(n)
Für Betroffene von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Herkunft oder Religion
Beschreibung
Die Einrichtung der Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz verweist die von Diskriminierung betroffenen Personen an die jeweils zuständige Stelle (ZARA, Gleichbehandlungsanwaltschaft) weiter. Dadurch wurde eine Erstanlaufstelle geschaffen und die Betroffenen müssen sich nicht durch mehrere Institutionen durchkämpfen, um effiziente Hilfe zu erhalten.
Die Hotline ist seit Februar 2015 in Betrieb.
Projektinformationen
- Institution(en):
- Bundeskanzleramt
- Projektzeitraum:
- 01.02.2015 - 31.12.2024
- NAP.I Handlungsfeld(er):
- Interkultureller Dialog
- Links:
- Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz (Bundeskanzleramt)